Den erforderlichen Visumantrag stellst du in der Deutschen Botschaft oder in einem Generalkonsulat in deinem Heimatland. Diese Institutionen informieren dich auch darüber, welche Unterlagen du insgesamt für ein Sprachvisum benötigst. Je nach Herkunftsland musst du manchmal ein Sperrkonto einrichten, sodass du in Deutschland für jede Situation finanziell abgesichert bist. Der Nachweis einer Krankenversicherung und einer Unterkunft sind für einen Visaantrag ebenfalls erforderlich.
Das Sprachlernvisum gilt ausschließlich für die Teilnahme an einem Deutschkurs. Eine Änderung des Aufenthaltszwecks des Visums ist nicht möglich. Die maximale Aufenthaltsdauer mit einem solchen Sprachlernvisum beträgt zwölf Monate. Nach Beendigung des Deutschkurses musst du Deutschland wieder verlassen. Daher ist zusätzlich ein Nachweis über deine Bereitschaft notwendig, wieder in dein Heimatland zurückzukehren.
Du musst bei einem Visumantrag mit einer Bearbeitung von einigen Wochen rechnen. Je nach Botschaft, Generalkonsulat und Heimatland kann die Bearbeitung auch zwei bis vier Monate dauern. Daher ist ein möglichst frühzeitiger Visumantrag notwendig, damit der Zeitpunkt der Entscheidung noch zu deinen Plänen passt.